Überspringen einer Klasse
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Die Schüler gehen ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung. Eine Vorversetzung ist möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der höheren Klasse zu erwarten ist und das Arbeits- und Sozialverhalten geeignet sind. Dieser Antrag wird von den Eltern an die Klassenkonferenz gestellt. Diese berät und entscheidet durch Abstimmung über Zustimmung oder Ablehnung des Antrags.