Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
Hier bekommen Sie detaillierte Informationen über unsere Schule
Der Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) wird von den Eltern, in Ausnahmefällen von der Schule gestellt. Dem Antrag sind alle verfügbaren Unterlagen (wie z.B. medizinische und/oder therapeutische Berichte, Angaben einer vorschulischen Einrichtung u.a.) beizufügen. Die Eltern können ein Wunsch bzgl. des Förderortes (Schule des Gemeinsamen Lernens oder Förderschule) äußern. Nachdem das Verfahren durch die Schulaufsicht eröffnet worden ist, erstellt eine sonderpädagogische Lehrkraft in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson der allgemeinen Schule das sonderpädagogische Gutachten. Beide führen gemeinsam das abschließende Beratungsgespräch mit den Eltern durch. Das Schulamt entscheidet aufgrund des Gutachtens über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Diese Entscheidung wird den Eltern und der Schule per Post mitgeteilt. Jährlich wird durch die Klassenkonferenz überprüft, ob der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf noch besteht, sich verändert hat oder aufgehoben wird.