Individuelle Förderung (Richtlinien 3.1)
Diese Vielfalt ist als Herausforderung zu verstehen, jedes Kind bezogen auf seine
individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig zu fördern. Dies schließt individuelle Hilfen für Schülermit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen. Grundlegend hierfür ist die Kenntnis der individuellen Lernausgangslage. Fortlaufende Beobachtungen der Lernentwicklung als Grundlage der individuellen Förderung sind unumgänglich. Kinder, die bis zum Eintritt in die Grundschule noch keine ausreichende deutsche Sprachkompetenz entwickeln konnten, werden durch schulische Fördermaßnahmen soweit unterstützt, dass sie im Unterricht mitarbeiten können. Das betrifft Kinder, die in einer spracharmen Umgebung aufwachsen und vor allem jene Kinder, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Ihnen wird im Rahmen der Vorgaben des Landes auch muttersprachlicher Unterricht angeboten.