Nicht-Einhaltung der Schulregeln

Generell verlaufen die Unterrichtsvormittage harmonisch. Die Schüler halten sich an unsere Schulregeln. Der Unterricht und die Pausen sind frei von nennenswerten Störungen. Kein Schutz von Personen, Sachen oder Mobiliar ist gefährdet.

Es gibt aber manchmal Fälle, wo entweder ein Maß deutlich überschritten oder zum wiederholten Male ein Schüler durch Störungen auffällig wird.

Wir haben einen Konfliktleitfaden in Form einer Abfolge von Konsequenzen entwickelt. 

Vorstufe

Gespräch mit Kind (positive Verstärker) 

Stufe 1

(Lehrerinterventionen in der Klasse greifen nicht mehr) 

Gespräch mit Kind, Ermahnung 

Stufe 2

Erzieherische Einwirkungen (Interventionen greifen nicht mehr)

2.1. -> Schüler geht in eine andere Klasse / in die Auszeit (3. Stunde), Schüler übernimmt Verantwortung für sein Fehlverhalten, Entschuldigung, Nacharbeit des versäumten Unterrichts, Schüler kehrt in die Klasse zurück
2.2. ->Mitteilung an die Eltern (über Hausaufgabenheft (mit Unterschrift) oder Telefonat), damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt wird. 

Stufe 3

(kein Erfolg durch schulische Maßnahmen) 

3.1. -> Gespräch mit Eltern (und Kind), Einsatz von Smiley-Pass
3.2.1 -> Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde: Schüler geht in eine andere Klasse
3.2.2 -> Ggf.: Wiedergutmachung durch Sozialdienst 

Stufe 4

Ordnungsmaßnahmen (werden in der Schülerakte dokumentiert und den Eltern schriftlich bekannt gegeben)

Gespräch mit Eltern und Schulleitung

Hierarchie der Ordnungsmaßnahmen 1. bis 5.:

(Schulleitung entscheidet nach Anhörung der/des Schüler/s und der Eltern im Vor- oder Nachhinein.)

1. Schritt: schriftlicher Verweis an die Eltern (gemeint: schriftliche Benachrichtigung)
2. Schritt: Überweisung in parallele Klasse / Lerngruppe
3. Schritt: vorübergehender Ausschluss vom Unterricht (1 Tag bis 2 Wochen) und
Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen)
4. Schritt: Androhung der Entlassung von der Schule
5. Schritt: Entlassung von der Schule