Schulanmeldung
Hier bekommen Sie detaillierte Informationen über unsere Schule
Die Schulanmeldung findet Anfang November im Vorjahr der Einschulung statt. Hierzu bekommen die Eltern ein Schreiben der Stadt Bonn, wo die möglichen Schulen, der Anmeldezeitraum angegeben und der rosa Anmeldeschein beigefügt sind.
Eltern bringen bitte zur Anmeldung mit:
- ihr Kind
- den Brief vom Schulamt
- den rosa Anmeldeschein
- die Geburtsurkunde (Original und Kopie) und
- ein aktuelles Foto von ihrem Kind
Die Termine zur Anmeldung werden nur telefonisch vergeben. Bitte nur dienstags und donnerstags zwischen 08.00 Uhr und 12.30 Uhr im Sekretariat bei Frau Offermanns (Telefon 25 45 86) anrufen. Bei der Terminvergabe geben Sie bitte an, ob Ihr Kind an dem Sprachspiel „Delfin 4“ teilgenommen und ob ihr Kind vorher einen Kindergarten besucht hat.
Kinder, am 1.10. oder später das 6. Lebensjahr vollenden, können vorzeitig angemeldet werden. Dann müssen Sie es auch zu den oben genannten Terminen anmelden und dafür rechtzeitig einen roten Anmeldeschein beim Schulamt Bonn (Nicole Redeker Telefon:0228 - 77 43 67 E-Mail: Nicole.Redeker@bonn.de) beantragen und zur Anmeldung mitbringen. Bei vorzeitiger Einschulung werden die Eltern individuell beraten, ob dieser Schritt sinnvoll ist.
Bei der Schulanmeldung wird überprüft, ob ein vorschulischer Sprachförderkurs notwendig ist und das Kind ggf. dazu verpflichtet und gemeldet wird. Ferner werden schulrelevante Daten und Einverständnisse (Austausch mit dem Kindergarten, Veröffentlichungen von Fotos auf der Homepage) abgefragt. Zudem erhalten die Eltern eine schriftliche Belehrung über das Infektionsschutzgesetz.
Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung umfasst den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane der Kinder. Das schulärztliche Gutachten kann feststellen, dass das Kind Förderung bzw. Zeit zur weiteren Entwicklung in bestimmten Bereichen benötigt:
- Grobmotorik / Körperkoordination
- Fein- /Visuo- /Graphomotorik
- Visuelle Wahrnehmung
- Konzentration und Ausdauer
- Aktive und passive Sprachkompetenz
- Auditive Wahrnehmung / Merkfähigkeit
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Psychosoziale und / oder emotionale Reife
Schlussendlich kann festgestellt werden, ob die Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs empfohlen wird, erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung oder keine Bedenken gegen die Einschulung bestehen.
Die Schüler können aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit Schulgesetz § 35).