Beurlaubung aufgrund religiöser Feiertage und Religionsgemeinschaften
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Wenn Eltern ihr Kind für einen religiösen Feiertag beurlauben möchten, ist der Antrag eine Woche vorher schriftlich an die Schulleitung zu stellen. Die Beurlaubung spricht die Schulleiterin aus. Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.