Verhaltenskodex der GGS und OGS Brüser Berg

Unser Verhaltenskodex gibt allen an der GGS/OGS Brüser Berg Beschäftigten einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten mit unseren Schüler: innen. Der Verhaltenskodex enthält Regeln, an die alle gebunden sind.

Die Verletzung des Verhaltenskodexes zieht entsprechenden Schritte wie Ermahnung, Abmahnung oder Gespräche mit Dienstvorgesetzten nach sich. Verstöße von Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen müssen der Schul- und OGS-Leitung verpflichtend gemeldet werden.
Alle aufgeführten Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendes Verhalten und Kindeswohlgefährdung sollen an der GGS/OGS Brüser Berg keinen Raum gewährt werden.
1. Alle Erwachsenen und Kinder haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Niemand wird gedemütigt (Bedeutung wird in Klasse/Gruppe besprochen).
2. Alle Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen achten im Umgang mit unseren Schüler: innen die für ihre Tätigkeit angemessene Distanz. Jeder achtet auf seinen Grenzen und die Grenzen anderer: Stopp heißt Stopp und Nein heißt Nein!!!
3. Schüler: innen werden von Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen mit ihren Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen. Übliche Abkürzungen sind okay (z.B. Alex für Alexander). Alles andere stellt einen Namensmissbrauch da.
4. Alle Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen sowie Schüler: innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.
5. Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den Schüler: innen um. Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen betreten die Toiletten/Umkleiden der Schüler: innen nur bei notwendigen Angelegenheiten, zur Aufsicht und/oder Notfällen.
Die Schüler: innen benutzen geschlechtergetrennte Toiletten/Umkleiden.
6. Werden die persönlichen Grenzen der Schüler: innen durch andere nicht beachtet oder verletzt, greifen die Mitarbeiter: innen zum Schutze der Betroffenen ein.
7. Mutproben und Rituale, die Schüler: innen Angst machen, eine Gefahr darstellen oder bloßstellen, sind grundsätzlich untersagt: Stopp heißt Stopp und Nein heißt Nein!!!
8. Niemand wird ohne das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten fotografiert oder gefilmt. In Toiletten und Umkleidekabinen ist fotografieren und filmen grundsätzlich untersagt. Nutzungen für die Homepage, Schülerzeitung etc. sind gesondert abzufragen.

9. Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen nehmen nicht über ihre privaten Accounts (z.B. Facebook, Threema oder WhatsApp) Kontakt mit Schüler: innen auf.
Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen nehmen über ihre privaten Accounts (z.B. Facebook, Threema oder WhatsApp) nur bei dringendsten Angelegenheiten oder Notfällen Kontakt mit Eltern auf, also wenn kein Diensttelefon griffbereit oder vorhanden ist.
Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen pflegen keinen privaten Kontakt mit Schüler: innen und oder Eltern.
10. Die private Handynutzung der Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen ist während der Dienstzeit nur dann möglich, wenn dringende private Anlässe vorliegen.
11. Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen führen mit Schüler: innen keine Gespräche über ihr eigenes Intimleben oder ihre eigenen persönlichen Belastungen. Diesbezügliche Gespräche zwischen Kolleg: innen werden nicht im Beisein der Schüler: innen geführt.
12. Private Geschenke von Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen an Schüler: innen sind nicht zulässig. Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen werden im Klassen- oder Gruppenteam abgesprochen.
13. Bei (vermuteten) sexuellen Grenzverletzungen von Schüler: innen ist das Vorgehen im gesamten Team (Schule und OGS) und mit der Schulleitung u n d pädagogischen Leitung abzusprechen und für das Thema zu sensibilisieren.
Niemals ein gemeinsames Gespräch mit betroffenen und übergriffigen Schüler: innen führen!
Niemals eine Entschuldigung anregen! Diese ist bei solchen Vergehen überhaupt nicht angemessen.
14. Ein Ziel sollte sein, den/die betroffene/n Schüler: innen nach der versuchten sexuellen Grenzverletzung in Zukunft vor weiteren sexuellen Grenzverletzungen zu schützen.
15. Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen sind verpflichtet, grenzverletzendes Fehlverhalten, sexuelle Grenzverletzungen oder die Vermutung von sexualisierter Gewalt innerhalb der Schule/OGS der Schulleitung u n d pädagogischen Leitung zu melden. Eine fachliche Unterstützung ist verpflichtend einzuholen.

Schulung/Aufklärung/Beratung in unserer Schule/OGS zu den Bereichen:


1. Klassenteams informieren die Eltern im Vorfeld über den Sexualkundeunterricht. Ein gemeinsamer Sprachgebrauch wird vorgestellt und festgelegt.
2. Es wird einen Elterninformationsabend zur Veranstaltung des Präventionsangebots „Mut tut Gut“, „Mein Körper gehört mir“, der „Nein-Tonne“ oder ähnlichem für die jeweils betroffenen Eltern geben. Die Präventionsangebote finden in regelmäßigen Abständen statt. Die Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen der Schule und OGS begleiten die Angebote.
3. In regelmäßigen Abständen findet für alle Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen eine Fortbildung zum Thema „sexualisierte Gewalt“ statt. Diese Fortbildung wird z. B. durch die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn geführt.
(Es wird noch kontrolliert, ob es Fobis gibt, wo sich einzelne anmelden können. Wenn nicht, fällt nachfolgende Anmerkung weg: Neu hinzugekommene Kolleg: innen und Mitarbeiter: innen sollen die Fortbildung bestmöglich vor Arbeitsbeginn in der Schule/OGS absolvieren, wenn nicht anders möglich, zeitnah nach Arbeitsbeginn.)
4. Es besteht die Möglichkeit, sich über konkrete Fälle, Fragestellungen im Team bzw. Gesamtkollegium auszutauschen und beraten zu lassen. (Bei (Verdacht auf) sexuellem Missbrauch greif ein anderer Leitfaden (Notfallpläne / Notfallordner).)
5. Eindeutige Verhaltensregeln für jede Situation kann es nicht geben, jedoch Grundhaltungen und einen gültigen Verhaltenskodex, der für alle in der GGS/OGS Brüser Berg tätigen Menschen verbindlich ist. Ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz ist für die Arbeit notwendig.