Unterschiedliche Verweildauer in der Schuleingangsphase
An unserer Grundschule wird jahrgangsgebunden unterrichtet.
Ziel ist es, alle schulfähigen Schüler eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und dem Grad der Schulfähigkeit entsprechend zu fördern.
Dies bedeutet, dass alle gemeinsam lernen, aber individuell und gezielt gefördert werden.
Die Verweildauer in dieser Eingangsphase beträgt je nach Leistungsfortschritt der Schüler ein bis drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Die Regelzeit beträgt zwei Jahre.
Dreijährige Schuleingangsphase
Kinder, die im Laufe des ersten Schuljahres trotz individueller Förderung mehr Lernzeit benötigen, können nach Beratung der Eltern freiwillig das erste Schuljahr wiederholen. Eine Rückstellung ist auch innerhalb des zweiten Schuljahres möglich und bis zum Ende des 1. Halbjahres pädagogisch sinnvoll. Am Ende des zweiten Schuljahres wird in der Versetzungskonferenz entschieden, ob ein Kind in das dritte Schuljahr versetzt wird oder ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, wenn es die verbindlichen Lernanforderungen des zweiten Schuljahres nicht erreicht.
Der Besuch des dritten Schuljahres wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Einjährige Schuleingangsphase
Erfüllen Schüler die Kriterien der Schuleingangsphase früher, ist es möglich, diese in nur einem Jahr zu durchlaufen.
Kriterien dafür sind unter anderem: Überdurchschnittliche intellektuelle Voraussetzungen und Leistungen bereits zu Beginn der Schulanfangszeit, überdurchschnittliche Leistungen in Mathematik und in Deutsch, emotionale und soziale Festigung, Wunsch des Kindes und der Eltern nach einer kürzeren Verweildauer.